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Medien & Lügenpresse

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Fakt

Auch sogenannte alternative Portale verfolgen Interessen und Geschäftsmodelle, etwa über Spendenaufrufe, den Verkauf von Krisenvorsorge-Produkten oder Werbung. Einige werden nachweislich aus russischen Staatsmitteln finanziert oder verbreiten gezielt Desinformation. Unabhängigkeit zeigt sich an Transparenz, Quellenangaben, einem Impressum und der Bereitschaft, Fehler zu korrigieren, nicht am Etikett alternativ. Wer sich nur aus einer Blase informiert, wird einseitiger, nicht besser informiert.

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Fakt

Dass viele Medien ähnlich über dasselbe Ereignis berichten, liegt oft daran, dass sie sich auf seriöse Nachrichtenagenturen wie dpa, Reuters oder AFP stützen, die selbst nach strengen Standards recherchieren. Übereinstimmung bei nachprüfbaren Fakten ist ein Zeichen von Verlässlichkeit, nicht von Gleichschaltung. Zugleich gibt es eigene Recherchen, Kommentare und konkurrierende Einordnungen. Wer verschiedene Quellen vergleicht, erkennt deutliche Unterschiede in Auswahl und Bewertung.

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Fakt

Es gibt keinen Beleg für eine flächendeckende Bestechung von Journalisten. Redaktionen unterliegen dem Pressekodex, der Trennung von Werbung und Redaktion sowie interner Kontrolle, Verstöße werden vom Deutschen Presserat gerügt. Fehler und Fehleinschätzungen kommen vor, sind aber etwas anderes als bezahlte Propaganda. Einzelne Korruptionsfälle werden aufgedeckt und geahndet, oft gerade von anderen Journalisten.

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Fakt

Faktencheck-Redaktionen arbeiten nach nachvollziehbaren Methoden, legen ihre Quellen offen und korrigieren eigene Fehler. Viele sind unabhängig organisiert und teils nach internationalen Standards zertifiziert, etwa im International Fact-Checking Network. Sie können sich irren, ihre Prüfungen sind aber transparent und überprüfbar, anders als eine Inquisition. Kritik an einzelnen Checks ist möglich, macht die Arbeit aber nicht zu staatlicher Verfolgung.

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Fakt

Staatliche Zensur ist durch Artikel 5 Grundgesetz ausdrücklich verboten, eine geheime Zensurbehörde existiert nicht. Redaktionen entscheiden nach journalistischen Kriterien wie Relevanz, Belegbarkeit und Aktualität, welche Themen und Gäste vorkommen. Wer in eine Talkshow nicht eingeladen wird, ist deshalb nicht zensiert. Gegen tatsächliche staatliche Eingriffe könnte man zudem vor Gericht klagen.

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Fakt

Netzwerke wie die Atlantik-Brücke sind bekannte, öffentlich auftretende Vereine zur transatlantischen Verständigung, keine geheime Steuerzentrale. Nur ein kleiner Teil der vielen tausend Journalistinnen und Journalisten in Deutschland ist dort Mitglied. Eine Vereinsmitgliedschaft belegt keine ferngesteuerte Berichterstattung. Die deutsche Medienlandschaft berichtet vielfältig und oft auch kritisch gegenüber den USA.

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Fakt

Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 Grundgesetz garantiert, staatliche Vorgaben an Redaktionen sind verboten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von staatsfernen Gremien beaufsichtigt und über einen Beitrag finanziert, nicht über Regierungsweisungen. Private Medien gehören unabhängigen Verlagen und Konzernen. Die Vielfalt konkurrierender Berichte und die alltägliche Regierungskritik widerlegen die Vorstellung einer zentralen Steuerung.

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Fakt

Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig vom Staat, damit dieser gerade nicht von Regierungen oder Werbekunden abhängig ist. Über die Verwendung wachen staatsferne Gremien und eine unabhängige Kommission, das Bundesverfassungsgericht hat die Beitragsfinanzierung mehrfach bestätigt. Programmauftrag und Staatsferne sind gesetzlich vorgeschrieben. Kritik an einzelnen Sendungen ist legitim, macht den Rundfunk aber nicht zu Staatspropaganda.

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Fakt

Es gibt kein geheimes Wörterbuch, das alle Redaktionen zu bestimmten Begriffen zwingt. Das oft zitierte Framing-Gutachten war ein öffentlich gewordenes, umstrittenes Papier für die interne Kommunikation allein der ARD, kein verbindlicher Sprachbefehl für die Presse. Zeitungen, Sender und Onlinemedien gehören unterschiedlichen Verlagen und verwenden ihre Begriffe uneinheitlich. Sprachliche Unterschiede sind Ausdruck redaktioneller Entscheidungen, nicht zentraler Steuerung.

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Schwankende Reichweite auf Plattformen erklärt sich meist durch die Algorithmen, die Inhalte nach Interaktion, Aktualität und Format bewerten, nicht durch eine gezielte Unterdrückung von Wahrheit. Wiederholte, wenig neue oder als Desinformation markierte Inhalte werden seltener ausgespielt. Ein technisches Drosseln einzelner Konten kommt vor, folgt aber den Regeln der Plattform, nicht einem politischen Wahrheitsverbot. Belege für ein gezieltes Shadowbanning von Aufklärern fehlen.

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von Aufsichtsgremien kontrolliert, die bewusst plural besetzt sind, mit Vertretern vieler gesellschaftlicher Gruppen und Parteien. Das Bundesverfassungsgericht hat den Anteil staatlicher und parteinaher Mitglieder in diesen Gremien sogar begrenzt, um Staatsferne zu sichern. Einzelne Personen haben politische Ansichten, das macht die Sender aber nicht zu Parteisendern. Programmauftrag und Ausgewogenheit sind gesetzlich vorgeschrieben.

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Über große Demonstrationen wird in Deutschland regelmäßig berichtet, auch über Corona- und Friedensproteste. Teilnehmerzahlen gehen oft auseinander, weil Veranstalter meist hoch und die Polizei eher vorsichtig schätzen, das ist kein Herunterrechnen der Medien. Seriöse Berichte nennen die Quelle der jeweiligen Zahl. Dass eine Demo nicht so groß oder so prominent behandelt wird wie erhofft, ist keine Vertuschung.

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Plattformen löschen Inhalte in erster Linie wegen Verstößen gegen Gesetze oder ihre Regeln, etwa bei Volksverhetzung, Gewaltaufrufen oder Desinformation, unabhängig von der politischen Richtung. Untersuchungen zeigen, dass Algorithmen reichweitenstarke, emotionale und oft gerade empörende Inhalte eher verstärken als unterdrücken. Eine gelöschte Regelverletzung ist keine politische Zensur. Die Betreiber sind private Unternehmen, kein staatlicher Zensor.

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Der Pressekodex empfiehlt, die Herkunft von Tatverdächtigen nur zu nennen, wenn sie für das Verständnis der Tat wirklich relevant ist, um pauschale Vorurteile gegen ganze Gruppen zu vermeiden. Das ist kein Verbot und wird von Redaktionen unterschiedlich gehandhabt, bei besonderem öffentlichen Interesse wird die Herkunft auch genannt. Behörden geben in Pressemitteilungen ohnehin nicht immer alle Details heraus. Aus einer fehlenden Nennung lässt sich nicht auf die Herkunft schließen.