Stammtischbingo
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Parole

Die Medien verschweigen grundsätzlich die Nationalität von Straftätern

Fakt

Der Pressekodex empfiehlt, die Herkunft von Tatverdächtigen nur zu nennen, wenn sie für das Verständnis der Tat wirklich relevant ist, um pauschale Vorurteile gegen ganze Gruppen zu vermeiden. Das ist kein Verbot und wird von Redaktionen unterschiedlich gehandhabt, bei besonderem öffentlichen Interesse wird die Herkunft auch genannt. Behörden geben in Pressemitteilungen ohnehin nicht immer alle Details heraus. Aus einer fehlenden Nennung lässt sich nicht auf die Herkunft schließen.

Psychologischer Hintergrund

Motiviertes Schlussfolgern

Wer Migration bereits mit Kriminalität verknüpft, deutet das im Pressekodex begründete, fallweise Abwägen der Herkunftsnennung als generelle Vertuschung zugunsten einer angeblich migrationsfreundlichen Erzählung. Die Fälle, in denen die Herkunft bei besonderem öffentlichen Interesse durchaus genannt wird, widersprechen dieser Schlussfolgerung und werden deshalb ausgeblendet.

Menschen bewerten Informationen und Belege nicht rein sachlich, sondern auch danach, ob eine Schlussfolgerung die Zugehörigkeit zu einer wichtigen sozialen, politischen oder kulturellen Gruppe bestätigt oder bedroht. Widerspricht eine Tatsache den Überzeugungen der eigenen Gruppe, werden Belege eher angezweifelt, uminterpretiert oder abgewertet, und zwar auch von Personen mit hoher analytischer Fähigkeit. Dieses als motiviertes Schlussfolgern oder identitätsschützende Kognition bezeichnete Muster bedeutet, dass Denken nicht primär der Wahrheitsfindung dient, sondern dem Erhalt der Zugehörigkeit zur eigenen Gruppe. Besonders ausgeprägt zeigt sich der Effekt bei Themen, die stark mit politischer oder kultureller Identität verknüpft sind.