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Stammtisch sagt

Die Medien verschweigen grundsätzlich die Nationalität von Straftätern

Fakt

Der Pressekodex empfiehlt, die Herkunft von Tatverdächtigen nur zu nennen, wenn sie für das Verständnis der Tat wirklich relevant ist, um pauschale Vorurteile gegen ganze Gruppen zu vermeiden. Das ist kein Verbot und wird von Redaktionen unterschiedlich gehandhabt, bei besonderem öffentlichen Interesse wird die Herkunft auch genannt. Behörden geben in Pressemitteilungen ohnehin nicht immer alle Details heraus. Aus einer fehlenden Nennung lässt sich nicht auf die Herkunft schließen.