Stammtischbingo
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Parole

Der Rundfunkbeitrag ist eine Zwangsgebühr für reine Staatspropaganda

Fakt

Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig vom Staat, damit dieser gerade nicht von Regierungen oder Werbekunden abhängig ist. Über die Verwendung wachen staatsferne Gremien und eine unabhängige Kommission, das Bundesverfassungsgericht hat die Beitragsfinanzierung mehrfach bestätigt. Programmauftrag und Staatsferne sind gesetzlich vorgeschrieben. Kritik an einzelnen Sendungen ist legitim, macht den Rundfunk aber nicht zu Staatspropaganda.

Psychologischer Hintergrund

Motiviertes Schlussfolgern

Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits politisch als gegnerisch empfindet, wertet die verpflichtende Beitragszahlung als zusätzlichen Beleg für Staatsnähe und blendet dabei die staatsfernen Aufsichtsgremien und die wiederholte Bestätigung der Finanzierung durch das Bundesverfassungsgericht aus, weil diese Belege der gewünschten Schlussfolgerung widersprechen.

Menschen bewerten Informationen und Belege nicht rein sachlich, sondern auch danach, ob eine Schlussfolgerung die Zugehörigkeit zu einer wichtigen sozialen, politischen oder kulturellen Gruppe bestätigt oder bedroht. Widerspricht eine Tatsache den Überzeugungen der eigenen Gruppe, werden Belege eher angezweifelt, uminterpretiert oder abgewertet, und zwar auch von Personen mit hoher analytischer Fähigkeit. Dieses als motiviertes Schlussfolgern oder identitätsschützende Kognition bezeichnete Muster bedeutet, dass Denken nicht primär der Wahrheitsfindung dient, sondern dem Erhalt der Zugehörigkeit zur eigenen Gruppe. Besonders ausgeprägt zeigt sich der Effekt bei Themen, die stark mit politischer oder kultureller Identität verknüpft sind.