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Fakt
Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 Grundgesetz garantiert, staatliche Vorgaben an Redaktionen sind verboten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von staatsfernen Gremien beaufsichtigt und über einen Beitrag finanziert, nicht über Regierungsweisungen. Private Medien gehören unabhängigen Verlagen und Konzernen. Die Vielfalt konkurrierender Berichte und die alltägliche Regierungskritik widerlegen die Vorstellung einer zentralen Steuerung.
