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Fakt
Die Abgeordnetenentschädigung wird nicht heimlich festgesetzt, sondern folgt seit 2016 einem gesetzlich geregelten, transparenten Verfahren. Sie wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst, die das Statistische Bundesamt ermittelt. Jede Anpassung ist öffentlich nachvollziehbar und wird im Bundestag behandelt. Eine geheime Selbstbedienung über Nacht gibt es nicht.
