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Fakt
Asylsuchende erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die knapp bemessen sind und oft als Sachleistungen oder über eine Bezahlkarte ausgegeben werden. Ein kostenloses neuestes Smartphone oder eine bevorzugte Traumwohnung ist nicht vorgesehen. Viele leben zunächst in Gemeinschaftsunterkünften. Die Vorstellung, ihnen werde alles hinterhergeworfen, entspricht nicht der Rechtslage.
