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Stammtisch sagt
Deutschland hat keinen Friedensvertrag
Fakt
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 regelte völkerrechtlich verbindlich die äußeren Aspekte der deutschen Einheit und gilt als abschließende Friedensregelung. Die vier Siegermächte gaben damit ihre Vorbehaltsrechte auf, Deutschland erlangte volle Souveränität. Ein separates Dokument mit dem Titel Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht erforderlich.
