Es gibt keine gesetzliche Pflicht, im Alltag mit Gendersternchen zu sprechen oder zu schreiben, niemand wird dafür bestraft. Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt Sonderzeichen im Wortinneren bislang nicht für die amtliche Rechtschreibung. Behörden und Medien handhaben geschlechtergerechte Sprache unterschiedlich und freiwillig. Die Behauptung eines Zwangs entspricht nicht der Rechtslage.
Statusbedrohung
Gendergerechte Sprache ist rechtlich nicht verpflichtend, rührt aber an eine über Generationen selbstverständliche sprachliche Norm, in der das generische Maskulinum als unmarkierter Standard galt. Wer diesen bisherigen sprachlichen Normalzustand als Teil der eigenen gesellschaftlichen Position begreift, erlebt dessen Infragestellung leicht als von außen erzwungenen Bedeutungsverlust und bezeichnet ihn deshalb als Zwang, obwohl weder Gesetz noch amtliches Regelwerk eine solche Pflicht vorsehen.
Statusbedrohung beschreibt die Furcht traditionell bevorzugter gesellschaftlicher Gruppen, ihre relative Position in der sozialen Hierarchie zu verlieren. Diese Angst entsteht nicht zwingend durch eigene wirtschaftliche Not, sondern durch die Wahrnehmung, dass frühere Vorrechte durch demografischen Wandel, wachsende Vielfalt oder einen Bedeutungsverlust der eigenen Gruppe schwinden. Wer sich im eigenen Status bedroht fühlt, ist empfänglicher für politische Botschaften, die diesen vermeintlichen Abstieg klar benennen und einer Gruppe zuschreiben. In Studien erwies sich dieser Effekt bei entsprechendem Wahlverhalten als stärker denn rein ökonomische Erklärungen.