Abtreibung ist Mord
Der Schwangerschaftsabbruch ist nach § 218 StGB grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter der Beratungsregelung des § 218a Absatz 1 StGB straffrei, wenn die Schwangere ihn verlangt, eine Ärztin oder ein Arzt ihn vornimmt und spätestens drei Tage zuvor eine Beratung nachgewiesen wird, sofern seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Diese Konstruktion ist rechtlich klar von den Straftatbeständen Mord und Totschlag nach §§ 211 und 212 StGB getrennt, die sich auf die Tötung eines bereits geborenen Menschen beziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen von 1975 und 1993 mehrfach eigene, abgestufte Maßstäbe für den Schutz des ungeborenen Lebens entwickelt, die es ausdrücklich von den Straftatbeständen gegen bereits geborene Menschen unterscheidet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2024 rund 106.000 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, 96 Prozent davon nach der Beratungsregelung.
Bedürfnis nach kognitiver Geschlossenheit
Die Parole ersetzt eine rechtlich fein abgestufte Lage, grundsaetzlich rechtswidrig, aber unter Bedingungen straffrei, mit eigenen verfassungsgerichtlichen Schutzmassstaeben, durch eine einzige, eindeutige moralische Kategorie. Das befriedigt das Beduerfnis nach kognitiver Geschlossenheit: Eine klare Schuldzuschreibung erspart die Auseinandersetzung mit der Differenzierung zwischen dem Schutz ungeborenen Lebens und den Straftatbestaenden gegen bereits geborene Menschen.
Manche Menschen empfinden Unsicherheit und Mehrdeutigkeit als besonders unangenehm und streben deshalb danach, möglichst rasch zu einer eindeutigen Antwort auf eine Frage zu gelangen und diese danach beizubehalten. Dieses Bedürfnis nach kognitiver Geschlossenheit setzt sich aus zwei Tendenzen zusammen, dem Drang, schnell ein Urteil zu fällen (urgency), und dem Bestreben, ein einmal gefasstes Urteil gegen neue, widersprüchliche Informationen zu verteidigen (permanence). Ist das Bedürfnis nach Geschlossenheit hoch ausgeprägt, sinkt die Bereitschaft, alternative Erklärungen zu prüfen, während einfache, in sich geschlossene Erklärungen an Attraktivität gewinnen. Das Konzept geht maßgeblich auf Arie Kruglanski zurück und gilt als individuelle Eigenschaft, die zugleich situativ verstärkt werden kann, etwa unter Zeitdruck oder in unsicheren Lagen.