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Fakt
Die richterliche Unabhängigkeit ist im Grundgesetz garantiert, Richter sind nur an Recht und Gesetz gebunden und dürfen nicht angewiesen werden, wie sie zu entscheiden haben. Urteile müssen begründet werden und können über mehrere Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Dass ein Urteil einem politisch nicht passt, macht es nicht zum Schauprozess. Die Gewaltenteilung ist gerade darauf angelegt, politische Einflussnahme auf Gerichte zu verhindern.
