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Parole

Richter sind politisch weisungsgebunden, Urteile sind Schauprozesse

Fakt

Die richterliche Unabhängigkeit ist im Grundgesetz garantiert, Richter sind nur an Recht und Gesetz gebunden und dürfen nicht angewiesen werden, wie sie zu entscheiden haben. Urteile müssen begründet werden und können über mehrere Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Dass ein Urteil einem politisch nicht passt, macht es nicht zum Schauprozess. Die Gewaltenteilung ist gerade darauf angelegt, politische Einflussnahme auf Gerichte zu verhindern.

Psychologischer Hintergrund

Motiviertes Schlussfolgern

Wird ein Gerichtsurteil als politisch unliebsam empfunden, schützt die Umdeutung zum 'Schauprozess' die eigene Überzeugung vor der unbequemen Tatsache eines legitimen, unabhängigen Urteils. Die im Grundgesetz verankerte Weisungsungebundenheit der Richter (Artikel 97 GG) wird dabei ausgeblendet, weil sie der eigenen Position widerspricht.

Menschen bewerten Informationen und Belege nicht rein sachlich, sondern auch danach, ob eine Schlussfolgerung die Zugehörigkeit zu einer wichtigen sozialen, politischen oder kulturellen Gruppe bestätigt oder bedroht. Widerspricht eine Tatsache den Überzeugungen der eigenen Gruppe, werden Belege eher angezweifelt, uminterpretiert oder abgewertet, und zwar auch von Personen mit hoher analytischer Fähigkeit. Dieses als motiviertes Schlussfolgern oder identitätsschützende Kognition bezeichnete Muster bedeutet, dass Denken nicht primär der Wahrheitsfindung dient, sondern dem Erhalt der Zugehörigkeit zur eigenen Gruppe. Besonders ausgeprägt zeigt sich der Effekt bei Themen, die stark mit politischer oder kultureller Identität verknüpft sind.