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Stammtisch sagt

Politiker und Virologen müssen wegen Hochverrat vor ein Tribunal wie in Nürnberg

Fakt

Das Grundgesetz verbietet genau das, was hier gefordert wird. Artikel 101 Absatz 1 lautet: "Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden." Artikel 92 überträgt die Rechtsprechung ausschließlich den ordentlichen Richtern. Ein Sondertribunal für politische Gegner wäre also selbst verfassungswidrig. Politische Entscheidungen sind zudem kein Hochverrat, und der Vergleich mit Nürnberg setzt gewählte Amtsträger mit den NS-Hauptkriegsverbrechern gleich. Kritik läuft über Wahlen, Gerichte und Untersuchungsausschüsse.