Das Grundgesetz verbietet genau das, was hier gefordert wird. Artikel 101 Absatz 1 lautet: "Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden." Artikel 92 überträgt die Rechtsprechung ausschließlich den ordentlichen Richtern. Ein Sondertribunal für politische Gegner wäre also selbst verfassungswidrig. Politische Entscheidungen sind zudem kein Hochverrat, und der Vergleich mit Nürnberg setzt gewählte Amtsträger mit den NS-Hauptkriegsverbrechern gleich. Kritik läuft über Wahlen, Gerichte und Untersuchungsausschüsse.
Mortalitätssalienz (Terror-Management-Theorie)
Die Forderung entstand im Kontext einer Pandemie, die die eigene Sterblichkeit unmittelbar bewusst machte. In dieser existenziellen Bedrohungslage werden abweichende Fachmeinungen von Virologen besonders hart abgewertet, und ein drastischer, an ein NS-Kriegsverbrechertribunal angelehnter Vergleich gewinnt gerade deshalb an emotionaler Zugkraft.
Die Terror-Management-Theorie geht davon aus, dass das Bewusstsein der eigenen Sterblichkeit eine tief sitzende existenzielle Angst erzeugt, die Menschen durch den Rückhalt in ihrer kulturellen Weltanschauung abfedern. Wird diese Sterblichkeit bewusst gemacht, etwa durch Krisen, Kriege oder Pandemien, klammern sich Menschen stärker an vertraute Überzeugungen und die eigene Gruppenidentität. Abweichende Meinungen werden in diesem Zustand härter abgewertet, während Aussagen, die die eigene Weltsicht bestätigen, besonders willkommen sind. Dieser Mechanismus kann mit erklären, warum einfache, klare Weltbilder in Krisenzeiten an Zugkraft gewinnen.