Stammtischbingo
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Parole

Nur Volksabstimmungen sind echte Demokratie, das Parlament ignoriert den Volkswillen

Fakt

Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest, dass die Staatsgewalt vom Volk sowohl "in Wahlen und Abstimmungen" als auch "durch besondere Organe der Gesetzgebung" ausgeübt wird. Beide Wege sind gleichrangig demokratisch legitimiert, das Parlament ist also keine Notlösung, sondern selbst Ausdruck des Volkswillens. Der Parlamentarische Rat verzichtete 1948/49 bewusst auf bundesweite Volksentscheide jenseits der Neugliederung des Bundesgebiets, auch weil Plebiszite in der Weimarer Republik und in der NS-Diktatur zur Legitimierung autoritärer Politik instrumentalisiert worden waren. Besonders deutlich zeigt das die Volksabstimmung vom 19. August 1934, mit der Hitler die bereits vollzogene Zusammenlegung der Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler nachträglich per Akklamation bestätigen ließ, begleitet von massiver Propaganda und einem offiziellen Ergebnis von 89,9 Prozent Zustimmung. Auf Landes- und Kommunalebene kennt Deutschland dagegen durchaus direktdemokratische Elemente wie Volksbegehren, Volksentscheide und Bürgerentscheide, nur eben nicht als alleinigen Maßstab für Legitimität auf Bundesebene.

Psychologischer Hintergrund

Bedürfnis nach kognitiver Geschlossenheit

Ein Referendum verspricht eine einfache Ja-oder-Nein-Antwort, während parlamentarische Kompromissfindung mit Ausschussarbeit, Koalitionsverhandlungen und Änderungsanträgen zäh und unübersichtlich wirkt. Wer ein starkes Bedürfnis nach kognitiver Geschlossenheit hat, empfindet diese Uneindeutigkeit als unangenehm und wertet die eindeutige Volksabstimmung als die "ehrlichere" Form der Demokratie auf, obwohl das Grundgesetz beide Verfahren ausdrücklich gleichrangig verankert.

Manche Menschen empfinden Unsicherheit und Mehrdeutigkeit als besonders unangenehm und streben deshalb danach, möglichst rasch zu einer eindeutigen Antwort auf eine Frage zu gelangen und diese danach beizubehalten. Dieses Bedürfnis nach kognitiver Geschlossenheit setzt sich aus zwei Tendenzen zusammen, dem Drang, schnell ein Urteil zu fällen (urgency), und dem Bestreben, ein einmal gefasstes Urteil gegen neue, widersprüchliche Informationen zu verteidigen (permanence). Ist das Bedürfnis nach Geschlossenheit hoch ausgeprägt, sinkt die Bereitschaft, alternative Erklärungen zu prüfen, während einfache, in sich geschlossene Erklärungen an Attraktivität gewinnen. Das Konzept geht maßgeblich auf Arie Kruglanski zurück und gilt als individuelle Eigenschaft, die zugleich situativ verstärkt werden kann, etwa unter Zeitdruck oder in unsicheren Lagen.