Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz als extremistische Bestrebung setzt nach § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz tatsächliche, hinreichend gewichtige Anhaltspunkte voraus, kein politisches Ermessen der Behörde; der Rechtsbegriff unterliegt voller gerichtlicher Kontrolle, und jede Stufe der Einstufung lässt sich vor Gericht anfechten. Das zeigt der Fall AfD in beide Richtungen. Am 13. Mai 2024 bestätigte das Oberverwaltungsgericht NRW, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit darüber unterrichten darf. Als das Bundesamt die AfD am 2. Mai 2025 bundesweit zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochstufte, klagte die Partei dagegen, und das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt per Eilbeschluss vom 26. Februar 2026, diese höhere Einstufung bis zur Entscheidung in der Hauptsache öffentlich zu verwenden. Das Gericht sah zwar "starken Verdacht" verfassungsfeindlicher Positionen wie geforderte Minarett- und Kopftuchverbote, aber noch keine hinreichend belegte verfassungsfeindliche Grundtendenz der gesamten Partei. Mehrere Landesverbände, etwa in Thüringen und Sachsen, gelten unabhängig davon weiterhin als gesichert rechtsextremistisch, teils ebenfalls gerichtlich bestätigt. Eine Behörde, deren zentrale Entscheidungen von unabhängigen Gerichten sowohl bestätigt als auch gestoppt werden können, agiert innerhalb rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen, nicht als unkontrolliertes Werkzeug einer Regierung.
Motiviertes Schlussfolgern
Die Einstufung des Verfassungsschutzes trifft direkt die eigene politische Identifikation, denn wer die AfD unterstützt, müsste sich sonst mit belegten verfassungsfeindlichen Positionen in den eigenen Reihen auseinandersetzen. Die Umdeutung in eine gezielte politische Verfolgung erlaubt es, dieses unbequeme Fazit abzuwehren, ohne die zugrunde liegenden Gutachten oder Gerichtsentscheidungen inhaltlich zu prüfen. Dass Gerichte die Einstufungen mal bestätigen und mal vorläufig stoppen, passt eigentlich nicht zum Bild einer durchgehend gesteuerten Verfolgung und wird deshalb in diesem Deutungsmuster meist ausgeblendet.
Menschen bewerten Informationen und Belege nicht rein sachlich, sondern auch danach, ob eine Schlussfolgerung die Zugehörigkeit zu einer wichtigen sozialen, politischen oder kulturellen Gruppe bestätigt oder bedroht. Widerspricht eine Tatsache den Überzeugungen der eigenen Gruppe, werden Belege eher angezweifelt, uminterpretiert oder abgewertet, und zwar auch von Personen mit hoher analytischer Fähigkeit. Dieses als motiviertes Schlussfolgern oder identitätsschützende Kognition bezeichnete Muster bedeutet, dass Denken nicht primär der Wahrheitsfindung dient, sondern dem Erhalt der Zugehörigkeit zur eigenen Gruppe. Besonders ausgeprägt zeigt sich der Effekt bei Themen, die stark mit politischer oder kultureller Identität verknüpft sind.