Artikel 146 des Grundgesetzes benennt dessen Geltung ausdrücklich: Es ist das Grundgesetz, "das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt". Wie Gerichte mit der Steuerverweigerung umgehen, ist ebenfalls dokumentiert. Das Finanzgericht Münster hielt 2015 fest, es bestünden "keine Zweifel an der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer (hier: Nordrhein-Westfalens) sowie an der Wirksamkeit des Grundgesetzes", und nannte die vorgetragene Gegenposition "juristisch derart unhaltbar", dass eine Auseinandersetzung kaum nötig erscheine. Die Klage wurde als rechtsmissbräuchlich abgewiesen.
Rezeptivität für Pseudo-Tiefsinn
Die pseudo-juristische Argumentationskette über den Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung klingt formal gelehrt und überzeugend, ist inhaltlich aber leer. Das Finanzgericht Münster bezeichnete eine solche Reichsbürger-Argumentation gegen die Existenz und Rechtsordnung der Bundesrepublik 2015 als 'juristisch derart unhaltbar', dass eine inhaltliche Auseinandersetzung kaum nötig sei, während Anhänger sie gerade wegen ihres gelehrten Klangs für tiefgründig halten.
Rezeptivität für Pseudo-Tiefsinn beschreibt die individuell unterschiedlich ausgeprägte Neigung, sprachlich korrekte, aber inhaltsleere Aussagen als tiefgründig oder bedeutungsvoll einzustufen. Der Psychologe Gordon Pennycook und Kollegen legten Versuchspersonen zufällig aus Buzzwords zusammengesetzte Sätze vor, etwa 'Ganzheit beruhigt unendliche Phänomene', und ließen sie deren Tiefgang bewerten. Wer eher intuitiv als analytisch reflektiert denkt oder stärker zu übernatürlichen und verschwörungstheoretischen Überzeugungen neigt, bewertet solche Aussagen tendenziell als bedeutungsvoller. Der Befund zeigt, dass Anfälligkeit für wohlklingenden Unsinn kein Zeichen von Dummheit ist, sondern mit dem individuellen Denkstil zusammenhängt und sich durch bewusstes Nachfragen nach der konkreten Bedeutung einer Aussage verringern lässt.