Die Briefwahl ist mehrfach abgesichert, und die Kontrollen sind öffentlich dokumentiert. Wer Unterlagen beantragt, erhält einen Sperrvermerk im Wählerverzeichnis, sodass nicht zweimal abgestimmt werden kann. Geht der Antrag an eine andere als die Wohnadresse, verschickt die Gemeinde zusätzlich eine Kontrollmitteilung an die Meldeadresse. Wer Unterlagen für andere abholt, braucht eine schriftliche Vollmacht und darf höchstens vier Stimmzettel entgegennehmen. Auf dem Wahlschein wird die persönliche Stimmabgabe an Eides statt versichert, eine falsche Versicherung ist strafbar. Wahlgeräte werden seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009 bei Bundestags- und Europawahlen gar nicht eingesetzt, gewählt wird ausschließlich auf Papier.
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Fakt
